So, jetzt ist schon die sechste Klausur rum und ich habe noch nicht einmal die dritte eingetragen.
Seltsam wie schnell die Erinnerung verblasst, obwohl es doch erst am Montag war!
Verwaltungsrecht, die erste!
Der Sachverhalt ist kurz geschildert.
Die Stadt Braunschweig wies den Obdachlosen O mit Verfügung vom 04.06.2004 in eine Obdachlosenunterkunft ein. In der Verfügung war zunächst ein Zeitraum von einem Jahr genannt und die Unterkunft sollte eine Gebühr von 8 € pro Tag kosten. Eine Gebührensatzung gab es nicht.
Wenige Tage später vereinbarte die Stadt Braunschweig zusätzlich mit O, dass dieser aufgrund seines Alkoholproblems regelmäßig an einer Gruppentherapie des Sozialen Dienstes teilnehme. Bei mehr als dreimaligem unentschuldigten Fehlen sollte die Stadt das Kündigungsrecht für die Unterkunft haben.
Oh je, da hakt es schon mit der Erinnerung.
Im August widerrief die Einweisungsverfügung und forderte den O auf, die Unterkunft bis zum 04.10. zu räumen. Sie ordnete die sofortige Vollziehung an und drohte zugleich die ersatzweise Vornahme der Räumung durch Vollzugsbeamte an. Sie begründete dies damit, dass O mehrfach die Nachtruhe der anderen Mitbewohner gestört habe, seinen Müll nicht entsorgt habe, die Gebühr nicht bezahlt habe und schließlich auch nicht zu den Gruppensitzungen erschienen sei.
Am 16.09.2004 wurde ihm mündlich mitgeteilt, dass die Zwangsräumung nun schon am 20.09. vorgenommen werde. Wegen eines akuten Bedarfsfalls eines Zuckerkranken werde die Wohnung benötigt. Es sei außerdem nicht einzusehen, warum man ihm die Wohnung lassen sollte, wenn er sich sowieso nicht an die Regeln halte. (oder so ähnlich)
Die Zwangsräumung erfolgt.
Am 27.09.04 legte der O Widerspruch gegen den Bescheid vom 23.08.04 und gegen die Zwangsräumung am 20.09.04 ein und stellte einen neuen Antrag auf Einweisung.
Auf den ersten Blick eine machbare Widerspruchsklausur.
Der Teufel steckte wie immer im Detail. Wenn man einmal genauer hinschaute, hatte man alleine im Bescheid vom 23.08.04 vier Verwaltungsakte, auf verschiedenen Ebenen, die es zu prüfen galt. Zwar erfolgte eine Fristsetzung und eine Androhung, aber leider für die falsche Maßnahme. Und dummerweise hatte es die Behörde mit den Begrifflichkeiten auch nicht so genau genommen, dass man einfach wirklich durcheinanderkommen musste. Und ich glaube, es ist auch allen so ergangen!
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