Endlich mal eine Klausur, aus der ich rausging und dachte: Wie schön! Vier Punkte sind drin! :-)
In Lingen an der Ems war einst eine alte Dame, die Eigemtümerin eines wunderschönen alten Fachwerkhaus direkt am einem alten Marktplatz war. Zu ihrem großen Ärger hatte die Stadt der Stadt eine Baugenehmigung (im verkürzten Verfahren) für ein Toilettenhäuschen gleich vor ihrem Küchenfenster erteilt. Dagegen wehrte sie sich nun mit allen nur erdenklichen Begründungen.
Die Toilettenanlage sei zu nah (12 m und eine Straße dazwischen).
Zunächst hatte die Dame schon rechtsstaatliche Bedenken gegen die Baugenehmigung, weil sich die Stadt diese ja quasi selbst erteilt hatte.
Das Toilettenhäuschen verschandele das hübsche Ensemble der Fachwerkhäuser rings um den Marktplatz.
Es läge ein Verstoß gegen § 8 NDenkmalschutzG vor. Und gegen § 53 NBauO. Und es würde sich nicht in die Umgebung einfügen. Es bestand aber übrigens ein qualifizierter Bebauungsplan, der den Marktplatz als Kerngebiet auswies und der Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO zuließ.
Die Stelle an der das Klo gebaut werden sollte, war als Verkehrsfläche mit dem Sonderzweck P ausgewiesen und die Toilette widerspprach nach Ansicht der Dame diesem Zweck! ;-)
Sie machte den Wertverlust des Hauses geltend und dass die Verwaltung schlampig gearbeitet hätte, weil der Platz erst neu geplant worden war und man es versäumt hätte, eine andere Ausrichtung zu wählen.
Schließlich führte sie noch ihr Schamgefühl an. Es sei ihr nicht zuzumuten, vom Küchenfenster aus auf die urinierenden Männer zu blicken.
Außerdem befürchtete sie, dass es zu Belästigungen durch Gerüche und Stadtstreicher kommen könnte.
Im Prinzip eigentlich ne Abhakklausur.
Man durfte im Einstieg nicht verpassen, dass der von der älteren Dame eingelegte Widerspruch nicht zu bescheiden war. Sie hatte ihn bei der Stadt Lingen, beim Bauamt eingelegt, dieses hatte ihn an das Rechtsamt abgegeben und der Pfrüfling sollte nun die Entscheidung der Rechtsamtes fertigen. Dies war kein Widerspruchsbescheid sondern die Vorlage an die Bezirksregierung, die als obere Bauaufsichtsbehörde zuständig war.
So, und dann ging es eigentlich nur darum die einzelnen Einwendungen als drittschützend zu qualifizieren oder nicht. Und schließlich lief es darauf hinaus zwischen dem Schamgefühl der alten Dame und der Notwendigkeit einer öffentlichen Toilette abzuwägen. Sehr anregend!
Naja, wenn ich nicht auch irgendwas übersehen habe. ;-)
Hallo Corinna,
sorry, dass ich hier den Kommentar missbrauche, aber ich habe leider keine E-Mail-Adresse o. ä. gefunden, um mit dir in Kontakt treten zu können. Es geht um folgendes:
Vom 21. bis 23. September 2005 findet in Saarbrücken der 14. EDV-Gerichtstag statt.
>> http://edvgt.jura.uni-sb.de
Vertreter der freien juristischen Internetprojekte treffen sich im Rahmen der Tagung wieder zum Gesprächskreis (Donnerstag, 22.09.05, ab 15:00 Uhr). Die Veranstaltung dient dem Kennenlernen sowie dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen Betreibern solcher Projekte, Vertretern der Verlagsbranche und anderen am Thema Interessierten. Dieses Jahr bilden juristische Weblogs (Blawgs) den Schwerpunkt.
>> http://www.jurawiki.de/EdvGerichtsTag2005/Gespr%C3%A4chsKreis
Wir laden Dich herzlich ein, Dein Weblog beim Gesprächskreis zu vertreten.
Darüber hinaus laden wir Dich ein, Dein Projekt während der gesamten Tagung zu präsentieren. Hierfür stellt uns der EDV-Gerichtstag e. V. den Computerraum zur Verfügung, der direkt an die Unternehmensbegleitausstellung angrenzt. Hier bieten wir Dir die Gelegenheit, einen festen Arbeitsplatz zur Präsentation Ihres Projektes zu nutzen.
>> http://www.jurawiki.de/EdvGerichtsTag2005/IchMachsOnline
Wir hoffen, dass unsere Einladung Dein Interesse findet und würden uns sehr freuen, wenn Du mit uns Kontakt aufnimmst.
Die Präsentation Deines Projektes ist übrigens kostenlos. Darüber hinaus verzichtet der EDV-Gerichtstag e. V. bei den "freien" Ausstellern freundlicherweise auf die sonst fällige Teilnahmegebühr. Kosten fallen dann nur für das festliche Abendessen im Anschluss an den Gesprächskreis an, wobei wir Dir die Teilnahme daran sehr empfehlen können.
Für unterstützende Werbung für unsere Veranstaltung (Weitererzählen, Links, Weblog-Artikel usw.) sind wir natürlich auch sehr dankbar.
Vielen Dank und schöne Grüße
Ralf Zosel & Jochen Notholt
Ralf Zosel, Achtstraße 7, D-66606 St. Wendel
Tel. +49 6851 907663
E-Mail: [email protected]
http://www.jurawiki.de/RalfZosel
Jochen Notholt, Südstraße 81, D-48153 Münster
Tel. +49 251 9742767
E-Mail: [email protected]
http://www.jurawiki.de/JochenNotholt
Kommentiert von: Ralf Zosel | 12 Juli 2005 um 12:49 nachm.
Hallo Corinna,
schon wieder ein Jahr rum und hier ist leider immer noch nichts passiert. Vielleicht hast du ja diesmal Lust, zum EDV-Gerichtstag zu kommen, siehe hierzu http://www.jurawiki.de/EdvGerichtsTag2006/EinladungsEmail
Schöne Grüße
Ralf
Kommentiert von: Ralf Zosel | 27 Juli 2006 um 09:09 nachm.